Einverständniserklärung

Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach DS-GVO und BDSG 

Im Rahmen Ihrer Mitwirkung an Auswahlverfahren für die Studien- und Promotions-förderung des Institutes für Begabtenförderung und Tätigkeit als Prüfer/in erhalten Sie Zugang zu Bewerbungsunterlagen und personenbezogenen Daten der Bewerber/innen sowie ggf. zu weiteren internen Informationen der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Sie verpflichten sich, personenbezogene oder sonstige vertrauliche Daten nur in dem Umfang und nur so lange zur Kenntnis zu nehmen, an sich zu nehmen, zu speichern und zu verwenden, als dies für Ihre konkrete Tätigkeit erforderlich ist. Sie verpflichten sich ferner, diese Daten und Informationen sowie Ihnen darüber hinaus im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder gelegentlich der Tätigkeit zur Kenntnis gelangte personenbezogene Daten oder sonstige vertrauliche interne Umstände, Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, nicht Dritten verfügbar oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen oder zu offenbaren und nur zum Zweck der Aufgabenerfüllung zu nutzen und zu verwenden.

Darüber hinaus verpflichten Sie sich, sämtliche während oder gelegentlich der Tätigkeit auch zufällig zugänglich gewordene oder zur Kenntnis gelangte Daten und sonstige Informationen geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch an dritte Personen weiterzugeben. Es ist ferner untersagt, im Rahmen der Tätigkeit zugängliche Akteninhalte, Datenträger oder sonstige Unterlagen jeglicher Art ohne Zustimmung des Auftraggebers zu benutzen, zu kopieren oder aus der HSS zu entfernen.

Sie haben alle erhobenen und in Ihrem Verfügungsbereich gespeicherten oder in sonstiger Weise vorhandenen Unterlagen unverzüglich zu löschen, zu vernichten oder an die HSS zurückzugeben, wenn sie für die Erfüllung der Tätigkeit nicht mehr erforderlich sind.

Spätestens nach Beendigung des jeweiligen Bewerbungs-/Auswahlverfahrens haben Sie alle in Ihren Verfügungsbereich gelangten Daten, Informationen und Datenträger sowie hergestellte Kopien, Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse an die HSS zurückzugeben bzw. herauszugeben oder in Abstimmung mit der HSS unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.

Diese Verpflichtung erstreckt sich auf sämtliche personenbezogenen Daten und alle sonstigen Daten und Informationen, gleich in welcher Form sie vorliegen und ob sie ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder nicht.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.

Verstöße gegen die Vertraulichkeit können nach Art. 83 Abs. 4 DS-GVO, §§ 42, 43 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. In der Verletzung der Vertraulichkeit kann zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Schweigepflichten liegen.